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BESTIMMUNGEN ZEITFENSTERBUCHUNGSTOOL

Allgemein

Diese Bestimmungen („AGB“) gelten für sämtliche Anlieferungen von Waren und Abholungen von Leergut („Anlieferungen und Abholungen“) durch Vertragspartner der Del Fabro Kolarik GmbH im B2B-Bereich am Standort Grillgasse 48 a, 1110 Wien die über das Zeitfensterbuchungstool der Del Fabro Kolarik GmbH abgewickelt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner finden für genannte Anlieferungen und Abholungen – ausnahmslos – keine Anwendung.
Del Fabro Kolarik ist berechtigt, die AGB jederzeit einseitig abzuändern. Es kommen jeweils die AGB im Zeitpunkt der Buchung durch den Vertragspartner zur Anwendung.

Anlieferungs- und Abholzeiten

Die allgemeinen Anlieferungs- und Abholzeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 – 14:30 Uhr. Während dieses Zeitraums können die Anlieferungen und Abholungen durch die Vertragspartner stattfinden.

Die Vertragspartner sind verpflichtet sich 15 Minuten vor dem ausgewählten und gebuchten Zeitfenster beim Wareneingang des Standorts Grillgasse 48 a, 1110 Wien anzumelden.

Buchungen über das Zeitfensterbuchungstool

Vertragspartner können für Anlieferungen und Abholungen über das Zeitfensterbuchungstool kostenlos ein verbindliches Zeitfenster buchen, das Ihnen einen individuell gewählten Zeitraum für Anlieferungen und Abholungen garantiert.

Die Vertragspartner verpflichten sich die für die Buchung sowie allfälligen Rückfragen notwendigen (Kontakt-)Daten vollständig und richtig anzugeben.

Änderungen bzw. Nichteinhalten gebuchter Zeitfenster

Das gebuchte Zeitfenster kann bis zu 18h vor Beginn des gebuchten Zeitraumes eigenständig durch den Vertragspartner nach vorhandener Verfügbarkeit kostenlos umgebucht werden. Änderungen innerhalb von 18h vor dem gebuchten Zeitfenster sind nur nach Verfügbarkeit und nach telefonischer Absprache mit Del Fabro Kolarik (Abteilung Beschaffung) möglich.

Bei Nichteinhalten gebuchter Zeitfenster werden Vertragspartner zurückgereiht und wird Ihnen das nächstmögliche Zeitfenster am selben Tag zugeordnet, sofern dies innerhalb der täglichen allgemeinen Anlieferungs- und Abholzeiten möglich ist. Ist eine Anlieferung oder Abholung am selben Tag nicht (mehr) umsetzbar, haben die Vertragspartner mit Del Fabro Kolarik ein neues Zeitfenster zu vereinbaren.

Vertragspartner haben keinen Anspruch auf ein neues Zeitfenster am selben Tag oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Allfällige Zeitverzögerungen und Schäden (insb Wartezeiten, Verzugsfolgen, entgangener Gewinn, Verspätungsschäden) gehen zu Lasten der Vertragspartner.

Bei Verzug der Vertragspartner von über 15 Minuten sowie ausbleibender Information durch die Vertragspartner ist Del Fabro Kolarik berechtigt, nachgereihte bzw wartende Lieferanten vorzuziehen. Die Vertragspartner erhalten das nächstmögliche Zeitfenster und können aus dem Zurückreihen gegenüber Del Fabro Kolarik keine Ansprüche geltend machen.

Beispiel: Gebuchtes Zeitfenster von 10:00 – 11:00 Uhr; Vertragspartner erscheint um 10:30 Uhr; Folge ist die Zurückreihung, falls wartende Lieferanten am Standort vor Ort sind, weil die Wartefrist von 15 Minuten überschritten wurde.

Verhaltensregeln am Gelände

Die Vertragspartner haben bei Anlieferung und Abholung die Verhaltensregeln, z.B. Bodenmarkierungen, StVO, Sicherheitsanordnungen, der Del Fabro Kolarik GmbH zu beachten. Del Fabro Kolarik übernimmt bei Nichtbeachten dieser Regelungen keine Haftung.

Haftung

Die Vertragspartner haften für am Gelände der Del Fabro Kolarik GmbH verursachte Schäden. Dieser Regelung gehen allenfalls zwischen den Vertragspartnern schriftlich getroffene Verträge und der vereinbarte Incoterms vor.

Datenschutz

Die Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie hier.

Geltendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wien.

 

Stand November 2021